Billiglöhner

Billiglöhner
Bịl|lig|löh|ner 〈m. 3; umg.〉 (ungelernter) Arbeitnehmer auf unterstem Lohnniveau, für den der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge abführen muss

Universal-Lexikon. 2012.

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