- Billiglöhner
- Bịl|lig|löh|ner 〈m. 3; umg.〉 (ungelernter) Arbeitnehmer auf unterstem Lohnniveau, für den der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge abführen muss
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Niedriglohn — Der Begriff Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, welches sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Durch den niedrigen Lohn ist dem Arbeitnehmer trotz Voll Erwerbstätigkeit eine… … Deutsch Wikipedia